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Wohngeld – ab 01/2023 lohnt es sich evtl. für dich einen Antrag zu stellen!

2. Januar 2023
Wohngeldreform 2023

Es gibt eine neue Reform beim Wohngeld. Ab 1. Januar 2023 lohnt es sich im Wohngeldrechner nochmals deine Daten einzugeben, denn das Wohngeld hat sich nahezu verdoppelt. 

Zuerst wollte gar nicht über dieses Thema schreiben, doch einige von uns steht in manchen Monaten das Wasser bis zum Hals. Ein wichtiger Aspekt bei meinem heutigen Artikel ist, meinen Lesern etwas an die Hand zu geben, das sie entlastet! Deswegen gibt es nun die geballte Informationen zum Wohngeld, Antrag und Voraussetzungen.

Bei der Wohngeldberechnung sind drei Faktoren von Bedeutung:

⇒ das Einkommen, die Familienmitgliederanzahl und die Höhe der Miete!

Hier geht es direkt zum Wohngeldrechner: WOHNgeldRECHNER  ACHTUNG: entscheidend ist immer die Bearbeitung über die Wohngeldstelle und kann auch abweichen vom Rechner!

Wenn dir das Rechnen und die ganzen Informationen zu viel sind, dann schnappe dir deine Unterlagen über dein Einkommen und Mietvertrag und lass dir einen Termin auf dem Wohngeldamt geben!

Zuschüsse für Wohngeldempfänger

Durch das III. Entlastungspaket der Bundesregierung erhalten Haushalte, die Wohngeld berechtigt sind, einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Diese Gelder wurden aber bereits Anfang September 22 ausgezahlt. Solltest du erst dieses Jahr den Antrag stellen, gibt es rückwirkend kein Zuschuss mehr. 

Bei der Wohngeldreform 2023 verdoppelt sich das Wohngeld

Das Wohngeldgesetz 2023 heißt nun Wohngeld-Plus-Gesetz und greift ab dem 01.01.2023. Es wird sich nahezu verdoppeln.

Der Berechtigungskreis wird sich stark erhöhen, weil andere Voraussetzungen, wie die neue Anpassung der Mietstufen, als die Jahre vorher gelten. Die Bearbeitung des Antrags kann dauern, deswegen sei schnell.

Haushalte, deren Einkommen auf dem Mindestlohnniveau von 12 Euro je Arbeitsstunde ab Oktober 2022 sich belaufen, haben Anspruch auf Wohngeld. Ebenso sind die Einkommensgrenzen abgesenkt worden, darunter fallen viele von uns als EU-Rentner. Bei dem neuen Bürgergeld wird das Wohngeld etwas anders berechnet. Da gab es ebenfalls Erhöhungen und löst Hartz IV ab. Sehr wichtige Entlastungspakete wurden beschlossen und die findest du hier.

Heizung und Warmwasser werden ab 2023 separat berücksichtigt. Veranschlagt werden 2 Euro pro qm² Wohnfläche, was zu einer möglichen Erhöhung des Wohngeldes führt. Näheres, was für dich zutrifft, erfährst du beim Wohngeldamt, wenn du deinen Antrag abgibst.

Seit dem 01. Januar 2022 gibt es zum ersten Mal eine automatische Erhöhung des Wohngeldes.

Berechnung des Wohngeld

Für die Wohngeldberechnung im Wohngeldrechner werden die Angaben zur Wohnung (Miete und Mietstufe), Haushaltsmitgliederanzahl und sämtliche Einkommen des Haushaltes. Sollte es bei dir ein Sonderfall geben, dann wende dich mit deinem Antrag direkt an das entsprechende Amt. Hier kannst du den Antrag herunterladen oder hier unter dem entsprechenden Bundesland. Damit habe ich den Antrag gestellt.

Unterlagen und Nachweise, die du für den Antrag auf Wohngeld benötigst

Wer Wohngeld beantragt, steht in der Pflicht, Nachweise zum Antrag beizufügen. Manche klingen vielleicht wie ein Hohn für dich, zumindest für mich, doch zur Vollständigkeit habe ich alle Unterlagen und Nachweise aufgelistet.

  • der Antrag ausgefüllt
  • eine Mietbescheinigung (dieser muss dein Vermieter ausfüllen)
  • dein Mietvertrag und Kontoauszug deiner monatlichen Miete
  • Personalausweis
  • deine Meldebestätigung (hast du beim Ummelden beim Einzug bekommen)
  • eine Verdienstbescheinigung oder dein Rentenbescheid
  • Arbeits-/Ausbildungsvertrag oder dein Rentenbescheid
  • Schwerbehindertenausweis, wenn du einen hast

Weitere Unterlagen je nach finanzieller und/oder familiärer Situation (hätte ich diese Einkünfte, würde ich keinen Antrag stellen) – möchte es zur Vollständigkeit aber auflisten:

  • Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
  • Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
  • Kontoauszüge
  • Unterhaltsnachweise
  • Pflegegeldnachweis
  • Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • BAföG-Bescheid
  • Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
  • Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
  • Schul- oder Studienbescheinigung
  • Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
  • Lebensversicherungen
  • Bausparverträge wie Vermögen

Was ist ein Lastenzuschuss beim Wohngeld bei Eigenheim?

Ein kurzer Hinweis: Eigentümer einer Immobilie haben in besonderen Fällen auch Anspruch auf Wohngeld und zwar in Form des Lastenzuschusses. Der Wohngeld Lastenzuschuss wird nur gewährt, wenn die Immobilie selbst und zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ausschlaggebendsind die zuschussfähige Belastungen, die mit Wohngeld gefördert wird. Hier kannst du nährees erfahren: LASTENZUSCHUSS

Da das Thema doch komplexer ist als auf den ersten Blick und du außer einer Rente und monatlicher Miete sonst keine Einnahmen hast, stelle einen Antrag umgehend. Ansonsten lasse es dir trotzdem ausrechnen oder betätige den Wohngeldrechner.

Schenke nichts dem Staat, sei dir am nächsten und jetzt erstmal viel Glück beim Antragstellen.

Berichte gerne, wie es gelaufen ist oder du noch Tipps für uns alle hast!

Deine

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Diese Tipps über Stromkosten, Anträge etc. können dir sicher auch weiterhelfen: Hilfe finden

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2 Kommentare

  • Antworten Maria Ruh 7. Januar 2023 at 11:15

    Warum würdest Du dann KEINEN ANTRAG stellen ?! ” Weitere Unterlagen je nach finanzieller und/oder familiärer Situation (hätte ich diese Einkünfte, würde ich keinen Antrag stellen – “

    • Antworten frauenpowertrotzms 8. Januar 2023 at 19:34

      Liebe Maria,
      ich danke dir für den Hinweis. Ich hatte etwas vergessen und nun ergänzt. Wenn du Vermögen hast, auch ein Pflegegeld und eine Rente von mindestens 1600.- als Single hast, ist es fast unmöglich Wohngeld zu bekommen. Eine Freundin hat es sich durchrechnen lassen.
      Liebe Grüße
      Caro

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