Du bist auf Pflege angewiesen? Oder du pflegst jemanden? Dann habe ich heute ein paar wichtige Informationen für dich!
Es gibt Neuerungen bei den Pflegeleistungen, egal ob zuhause oder in einem Heim.
Der Artikel ist ebenso für jeden, der sich das erste Mal mit PFLEGE auseinander setzen muss.
Was bedeutet es eigentlich „pflegebedürftig“ zu sein?
In Deutschland unterscheidet man zwischen dem Pflegeversicherungsgesetz und dem Pflegestärkungsgesetz. Um beide Gesetze zu verstehen, eine kleine Zusammenfassung:
Die Pflegeversicherung ist das umfassende Gesetz, während die Pflegestärkungsgesetze spezifische Reformen und Verbesserungen innerhalb dieses Gesetzes darstellen. Die Pflegestärkungsgesetze sind also eine Art „Anpassung“ oder „Weiterentwicklung“ der Pflegeversicherung. (KI)
Pflegeversicherungsgesetz
Laut diesem Pflegeversicherungsgesetz ist eine Person pflegebedürftig, wenn sie in der Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist.
Ein trockene Materie, ich weiß, aber sehr wichtig um zu verstehen, welche Leistungen ein Pflegebedürftiger und seine Angehörige in Anspruch nehmen kann.
Frage nach den erforderlichen Fähigkeiten noch vorhanden, teilweise oder nur unselbstständig — Einteilung in 6 Bereiche:
- Mobilität: Das Fortbewegen und die Lageveränderung des Körpers wird festgestellt.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Unruhe in der Nacht, autoaggressives und selbst-schädigendes Verhalten
- Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung (Trinken, Essen), sich selbst versorgen
- Bewältigung/möglichst selbstständiger Umgang mit der Krankheit/Therapien und darausresultierende Anforderungen und Belastungen: Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapien wie Physio-, Ergotherapie, Termine einhalten
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte: Gestaltung des Alltags und Tagesablauf, Anpassung möglich bei Veränderungen
Pflegeleistungen – das steht dir zu!
Das Pflegegeld richtet sich nach deinem Pflegegrad. Es gibt fünf Einteilungen/Leistungen. In Anspruch nehmen kam man sie, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen, die im häuslichen Umfeld anfallen.
Pflegebedürftige erhalten Leistungen zur Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung als Sachleistungen sowie eine häusliche Betreuung. Professionelle Unterstützung werden von ambulanten Pflegediensten (Vertragspartner der Pflegekassen) erbracht.
Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Pflegesachleistung/Monat | Entlastungsleistung/ Monat |
Pflegegrad 1 | 131 € | ||
Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
Pflegegrad 3 | 599 € | 1497 € | 131 € |
Pflegegrad 4 | 800 € | 1859 € | 131 € |
Pflegegrad 5 | 990 € | 2299 € | 131 € |
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Es gibt auch Leistungen bei einer vollstationären Pflege, wenn Pflegebedürftige in einem Heim leben.
Pflegegrade | Leistungen pro Monat |
Pflegegrade 1 | 131 € |
Pflegegrade 2 | 805 € |
Pflegegrade 3 | 1319 € |
Pflegegrade 4 | 1855 € |
Pflegegrade 5 | 2096 € |
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 erhalten bei Heimeinzug einen finanziellen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil von 15 %, ab dem 2. Jahr 30 %, ab dem 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 %!!
Leistungen der Tages- und & Nachtpflege
Kannst du die häusliche Pflege des Pflegebedürftigen nicht ausreichend sicherstellen, dann besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
Ein Dilemma für beide Seiten, wenn diese Situationen eintreten, aber manchmal gibt es keine andere Lösung.
Die Voraussetzung ist, dass die Einrichtung ein Vertragspartner der Pflegekasse deiner Krankenkasse ist. Pauschal werden diese Leistungen monatlich bezahlt und betragen folgende Gelder:
Bei Pflegegrad 2 sind es 721 €.
Bei Pflegegrad 3 sind es 1357 €.
Bei Pflegegrad 4 sind es 1685 €.
Bei Pflegegrad 5 sind es 2085 €.
Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Tages- und der Nachtpflege werden nicht auf das Pflegegeld oder die Sachleistungen angerechnet!
Kurzzeitpflege
Kann eine häusliche Pflege nicht ODER noch nicht ODER nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden UND reicht auch eine teilstationäre Pflege nicht aus, dann kann man eine stationäre Kurzzeitpflege für den Pflegebedürftigen beantragen.
Gründe können sein: für eine Übergangszeit nach stationärer Behandlung ODER in Krisensituationen ODER für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr!!
Möglich ist das auch für Kinder in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder anderen geeigneten Einrichtungen.
Beachte: Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5!
Ab 1. Juli 2025 gibt es Änderungen:
Die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege werden in einem neuen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Somit steht ab Juli ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3539 € zur Verfügung.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurde diese Neureglung bereits zum 1. Januar 2025 geändert.
Verhinderungspflege
Sind pflegende Angehörige verhindert bspw. durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend verhindert, greift die Verhinderungspflege!
Die Kosten einer Ersatzkraft übernimmt die Pflegeversicherung (Pflegekasse) ab einem pflegegrad 2. Solch eine Ersatzkraft kann bis zu 8 Wochen im Jahr eingesetzt werden. Aber sie kann auch stundenweise beantragt werden, wenn sie weniger als 8 Stunden pro Tag tätig ist. Dafür gibt es keine Begrenzung, kann monatlich oder nach Bedarf abgerechnet werden und richtet sich nach dem Höchstbetrag pro Jahr.
Deine Pflegekasse informiert dich ausführlich und stellt ein Formular bereit.
- Gemeinsamer Jahresbetrag (ab 1. Juli 2025): 3.539 Euro
- Erhöhung der Verhinderungspflege (ab 1. Januar 2025): 1.685 Euro jährlich
- Möglicher Aufstockungsbetrag durch Kurzzeitpflege: Bis zu 843 Euro
- Maximaler Betrag für Verhinderungspflege 2025: 2.528 Euro (wenn Kurzzeitpflege voll ausgeschöpft wird)
Kombinationsleistungen
Auf ein letztes Wort!
- Kombinationsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Die Pflegekasse prüft den Antrag und legt die Höhe der Kombinationsleistung fest.
- Für die Kombinationsleistung muss ein anerkannter Pflegegrad (ab 2) und die Pflege im häuslichen Umfeld vorliegen.
Wenn der Pflegebedürftige nur teilweise die ihm zustehenden Sachleistungen in Anspruch nimmt erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das bedeutet im Klartext:
Kombinationsleistungen sind eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die es dem Pflegebedürftigen ermöglicht, seine Pflege zu hause individuell zu gestalten. Man kann einen Teil der Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen organisieren und gleichzeitig professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse zahlt dann einen Teil als Pflegegeld und einen Teil als Pflegesachleistungen aus, wobei die Höhe sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Sachleistung richtet. (Diesen Absatz hat mir die KI generiert, die kann das besser als ich 😉 )
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Dieser Artikel war echt eine Herausforderung! Toll und beruhigend, dass es solche finanziellen Unterstützungen gibt — doch stellen sie manchmal auch große Hürden da, man sollte/muss ständig informiert bleiben.
Wenn du dich nun über das Thema PFLEGE informieren musst, dann hoffe ich etwas Klarheit ins Dunkeln gebracht zu haben. Im Text habe ich dir auch einen Artikel über den Antrag eines Pflegegrads verlinkt. Hier erneut, denn es gibt doch einiges zu beachten.
Ich wünsche dir starke Nerven und dein Ansprechpartner soll natürlich nicht ich sein, sondern deine Krankenkasse und Pflegekasse. Auch Pflegestützpunkte sind gute erste Anlaufstellen!
Deine
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