Seit dem 01.01.2017 gibt es die fünf Pflegegrade!
Heutzutage hat man kaum noch einen Durchblick, was Bürokratie und Gesetze angeht. Ich zumindest strauchle manchmal, aber frage und lese mich dann einfach durch. Wer etwas über das NEUE Pflegestärkungsgesetz und die Pflegegrade etwas wissen möchte, der ist heute auf meinem Blog genau richtig!
Letztes Jahr entdeckte ich eine Tabelle in der VDK-Zeitung, in der sehr anschaulich dargestellt wird, wie die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt wurden.
Das ist neu:
- Menschen mit demenzieller Erkrankung werden stärker berücksichtigt
- Statt Pflegestufen jetzt Pflegegrade
- Beurteilung von Pflegebedürftigkeit ist entscheidend, inwieweit der Betroffene in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu meistern
- Pflegestärkungsgesetz wird differenzierter und gerechter
- im Pfegegrad 1 werden bereits in frühem Stadium niedrigschwellige Hilfen angeboten
- Grad der Selbstständigkeit steht im Mittelpunkt statt wie bisher nur körperliche Einschränkungen
Sechs Kriterien ab sofort:
- 1. Mobilität
- 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- 4. Selbstversorgung
- 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Pflegegrad 1 bei leichten Einschränkungen (Hilfen, die früher ansetzen als bisher) z.B. Pflegeberatung, finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnumfelds
alt: Pflegestufe | neu: Pflegegrad | |
————- | leichte Einschränkungen | Pflegegrad 1 |
Ohne Anerkennung einer Pflegestufe | mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Plegegrad 2 | |
Pflegestufe 1 | mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 | |
Pflegestufe 2 | mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 | |
Pflegestufe 3 | mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Wichtiger Hinweis:
In der stationären Pflege werden hingegen die Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 abgesenkt. Es gibt ab 2017 einen einheitlichen Eigenanteil für Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5. Nach Umstellung bezahlt die Pflegekasse den höheren Differenzbetrag, wenn der Heimbewohner nicht in der Lage ist, wenn er davon betroffen ist.
Ausführlich habe ich zu diesem Thema in meinem Buch: “Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten” geschrieben. Hier ein kleiner Auszug; gerne könnt ihr mich auch anschreiben. Viele Pflegende Angehörige kamen zu Wort, aber auch zu pflegende Menschen:
Mit diesem Buch möchte ich die Lobby für Pflegende Angehörige stärken und versuchen, dass Menschen, die unsere Geschichten lesen, Verständnis erlangen, damit sie uns zuhören, unser Leben und unseren Alltag akzeptieren und verstehen, warum er uns verändert hat, nämlich durch unsere Erkrankungen. Vor allem soll es Angehörige zum gegenseitigen Austausch führen, deswegen auch hilfreiche Links am Ende des Buchs. Die aufgeschriebenen Berichte sollen die Regierung und Ämter sensibilisieren und neue Gesetze für uns zustande bringen. Freiräume schaffen für Angehörige und Betroffene. Es kann doch nicht sein, dass in unserer modernen Gesellschaft Pflegende Angehörige nicht die nötige Akzeptanz, Zuwendung und Unterstützung bekommen!
In Deutschland steigt die Zahl zu pflegender Menschen. Pflegende Angehörige arbeiten in den meisten Fällen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Ihnen bleibt keine freie Minute bei oft schwerer physischer sowie auch psychischer Arbeit. Vom Staat fühlen sich die Pflegenden Angehörigen im Stich gelassen. Wo bleibt die Unterstützung? Stundenweise zu helfen/entlasten durch professionelle Pflege wird so gering wie möglich gehalten. In meinen Augen ein Fauxpas unserer Regierung.
Kritisch setzt sich die Autorin mit dem Thema Pflege, den Gesetzen, Schilderungen von Pflegenden Angehörigen und den Ergebnissen ihrer Fragebogen-Aktion auseinander. Man erkennt anschaulich und unmissverständlich, dass Defizite der Betreuung und Versorgung von PA und PE bestehen. Die Lobby für Pflegende Angehörige und Pflegende muss gestärkt werden, Gesetze mehr zu ihren Gunsten geändert werden.
»Mein Buch ist weder ein Affront an die jetzige Regierung, noch Verurteilung sämtlicher Gesetze und Verbände. ABER eine Aufforderung sich gemeinsam an den Tisch zu setzen.«
Was meint ihr zum NEUEN Pflegestärkungsgesetz? Habt ihr Tipps für andere Betroffene? Dann kommentiert hier unter meinem Blogbeitrag – somit können wir uns gegenseitig unterstützen und helfen.
Herzlichst
Eure
Fotoquelle: Titelbild © Caroline Régnard-Mayer; Tabelle aus der VDK-Zeitschrift
4 Kommentare
Liebe Caroline,
Ich bekam die Pflegestufe 0 kurz vor der Umstellung auf Pflegegrade bewilligt. Gut zu wissen.
Pflegebedürftige, die schon vor der Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade eine anerkannte Pflegestufe besaßen, stehen unter dem sogenannten Bestandsschutz. Auch wenn die beantragte Höherstufung nicht bewilligt wird, sind die Pflegekassen dazu verpflichtet, die bereits bestehenden Leistungen weiterhin zu zahlen.
Liebe Grüße
Silke
Danke für deinen Kommentar und den Hinweis. Ja wenn man vor der Umstellung eine Pflegestufe hatte, wurde es damals in einen Pflegegrad umgewandelt.
Liebe Grüße Caro
Liebe Caro,
puh, wenn ich das so lese. Da wird es einem richtig mulmig zumute und ich bin froh,
das ich nicht davon betroffen bin und hoffe, das es auch lange oder immer so bleibt.
Liebe Grüße,
elke von elke.works
Liebe Elke,
Ja es wird einem bang, aber es gibt Unterstützung und das ist auch beruhigen.
Liebe Grüße Caro