Im kommenden Jahr wird sich bei den gesetzlich Versicherten einiges ändern, auch für den Bürger ohne Erkrankung. Die Neuerungen 2025 habe ich euch kurz und knackig zusammengefasst. In den meisten Fällen können wir Geld sparen — du solltest unbedingt einen Antrag stellen, wenn du das noch nicht getan hast!
E-Patientenakte
Was ist eine E-Patientenakte?
Eine E-Patientenakte, kurz ePA, ist eine elektronische Patientenakte. Sie ist ein digitaler Speicher, der Medikamente, Therapien, Befunde und Laborwerte von dir speichert.
Kann ich einer ePA widersprechen?
Du kannst einer ePA widersprechen, auch wenn sie bereits von deiner Krankenkasse angelegt wurde. Du musst einer Frist von 6 Wochen einhalten. Die elektronische Patientenakte ist freiwillig. Also widerspreche der Krankenkasse, sobald du informiert wirst, dass eine ePA für dich angelegt wird. Solltest du die Frist nicht einhalten oder im Nachhinein es doch nicht sinnvoll findest, kannst du auch noch widersprechen und deine ePA muss gelöscht werden!
Ich persönlich finde es eine gute Idee und erhoffe mir, dass der Austausch zwischen Ärzten und Kliniken besser verlaufen wird. Man wird sehen. Was meinst du?
Pflegeleistungen (Pflegegeld und -sachleistungen)
Zu den Pflegeleistungen gehören das Pflegegeld und Sachleistungen dazu. Das Pflegegeld wird am 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Ich habe hier einen Gesamtüberblick gefunden, der dir und mir sicher vieles verständlicher macht. Beginne erstmal mit der Erklärung, was ein Pflegegrad ist und wie man ihn beantragt!
Pflegehilfsmittel steigen von 40 € auf 42 € monatlich. Zum 01.07.2025 werden die Beiträge von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbetrag von 3539 € zusammengelegt. Du kannst aber auch je nach deinem Bedarf oder wenn du jemand pflegst, beide Pflegearten flexibel einsetzen. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Höchstbezugsdauer der Verhinderungspflege von 6 auf 8 Wochen angehoben wird. Kleiner Wermutstropfen, der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird ab 2025 um 0,2 Prozent angehoben.
Beitragsbemessungsgrenzen
Darunter versteht man einen Betrag, der von den sozialversicherungspflichtigen Entgelt eines Arbeitnehmers, ebenso bei Rentnern die Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.
Bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gilt bei der Beitragsbemessungsgrenze ab Januar 2025 ein Betrag von 8050 € pro Monat (96.600 pro Jahr); im Jahr 2024 waren es 7750 €). In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Grenze auf 5512,50 € (66.150 pro Jahr); im Jahr 2024 waren es 5175 €).
Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, wird 2025 um 0,8 % auf durchschnittlich 2,5 % erhöht. Die gesetzlichen Krankenkassen können zum gesetzlich festgeschrieben allgemeinen Beitragsssatz von 14,6 % einen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von den Krankenkasse selbst festgelegt werden und variiert somit von Kasse zu Kasse. Der Versicherte hat aber ein Sonderkündigungsrecht, den er nutzen kann.
Erhöhung des Kindergeldes und Kindersofortzuschlag
Der Wahnsinn, das Kindergeld wird ab 2025 von 250 € um 5 € pro Kind erhöht. 😥 Ebenso wird der Kindersofortzuschlag von 20 € auf 25 € steigen. Dieser Zuschlag wurde 2022 eingeführt, der bedürftigen Kinder zugutekommt.; somit bekommen Familien mehr Hilfe. Beide Erhöhungen kommen für mich einem Hohn gleich. Als meine Kinder klein waren, ich alleinerziehend war und noch bin, hätte ich zwar nach jedem Strohhalm gegriffen, aber was bedeuten 5 €?
Kinderkrankengeld
Ich erinnere mich noch gut, wenn eins meiner Kinder krank war und ich nicht arbeiten gehen konnte. Eine spürbare Lohnkürzung. Jetzt werden aus 10 endlich 15 Arbeitstagen pro Kind bei Inanspruchnahme eines Elternteils; bei Alleinerziehenden Eltern werden es 30 Arbeitstage statt 20. Und man bekommt 90 % vom Nettoeinkommen ausbezahlt. Früher waren es 67 %, das war damals hart für uns Drei.
Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme in die Klinik haben Elternteile als Begleitperson bis zum 12. Lebensjahr einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Zum Glück ist bei uns solch eine Situation nie eingetreten, sonst hätte ich im wahrsten Sinn des Wortes „alt” ausgesehen.
Wohngeld
Bereits letztes Jahr habe ich zum Thema Wohngeld einen Artikel geschrieben. Gute Neuigkeiten ab 01.01.2025, das Wohngeld wird um 15 % erhöht, da bekanntlich die allgemeinen Preise gestiegen sind.
Mindestlohn
Das Thema Mindestlohn interessiert eventuell auch BU/EM-Rentner unter uns. Ab Januar wird der Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 e erhöht. Nicht die Welt; leider, wenn man die Inflation betrachtet. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 556 € pro Monat (2024 538 €) werden Arbeitnehmer als Minijobber ohne verpflichtende Sozialversicherungsabgaben angestellt.
Schlechte Nachrichten – nicht betroffen von Neuerungen 2025
Leider gibt es auch keine guten Nachrichten bezüglich Neuerungen in 2025. Erhöhungen der Regelsätze von Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe ist nicht vorgesehen. Das Bürgergeld heizt immer wieder Diskussionen an, aber betroffen von Inflation und Preissteigerungen sind wir alle betroffen. Vielleicht regelt es die nächste Regierung!?
Von den Neuerungen 2025 bin ich kaum betroffen, nur beim Pflegegeld.
Und findest du die Erhöhungen gerecht oder was würdest du dir wünschen, dass sich ändert?
Lass uns gerne in Austausch miteinander treten.
Deine
Es gibt aber Neuigkeiten in eigener Sache. Ich habe mit Anky, Autorin wie ich und Conny, Illustratorin ein Kinderbuch geschrieben.
Bis Weihnachten gibt es das Buch bei mir zu 16 € versandkostenfrei plus Sticker für Kinder und Postkarten. Es ist ein Kinderbuch für chronisch erkrankte Eltern, Angehörigen, Betroffenen, die ihren Kindern eine chronische Erkrankung erklären möchten.
Schreibe mir gerne eine Nachricht unter diesem Beitrag oder ein Mail an blög@frauenpowertrotzms.de
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