Hilfsmittel bei Multiple Sklerose Multiple Sklerose

Stromkosten von elektrischen Hilfsmitteln – die Kasse erstattet die Energie!

18. November 2021
Stromkosten wird on der Krankenkasse deines Rollstuhls erstattet.

Stromkosten deiner elektrischen Hilfsmittel — deine Krankenkasse erstattet die Energie aus der Steckdose!

Dein Leben hat sich verändert — Hilfsmittel sind in deinen Alltag eingezogen

Bei der Erkrankung Multiple Sklerose (MS) bleibt es in vielen Verläufen einfach nicht aus, dass du irgendwann ein Hilfsmittel benötigst. Bleibt es bei einem Gehstock oder einer Krücke, fällt natürlich kein Strom an. Als ob wir nicht andere Sorgen hätten als uns mit Energiekosten rumzuschlagen, doch eine chronische Erkrankung kostet leider Geld. Und oft nicht wenig.

 

Stromkosten — was ist mit elektrischen Hilfsmittel möglich? Habe ich Ansprüche, die ich geltend machen kann?

JA!

In meinem Artikel erkläre ich dir genau, was zu tun ist. Denn viele Betroffenen sind finanziell eingeschränkt und brauche jeden Euro. Deswegen lese und speichere dir eventuell den Beitrag ab.

Das mit dem gesetzlichen Anspruch auf Stromkosten wird uns oft verschwiegen. Schade bzw. ärgerlich, denn die wenigsten Sachbearbeiter oder Krankenkassen klären uns NICHT über die Erstattung von Stromkosten der Energie aus der Steckdose auf. Verschweigen sie uns das oder geht es unter bei der ganzen Bürokratie? Das Sanitätshaus müsste dir eigentlich bei Auslieferung deiner Hilfsmittel ein Antragsformular aushändigen. Da dies nicht passiert, informiere ich dich heute und helfe dir diesen Anspruch auch durchzusetzen!

 

Voraussetzungen der Stromkosten-Erstattung

Deine Krankenkasse kann dich beim Strom für deine elektrischen Hilfsmittel unterstützen. Das ist gem. SGB V § 33 Abs. 1; BSG, Aktenzeichen: 3 RK 12/96 klar definiert. Solltest du mal wieder eine Ablehnung bekommen. ⇒ Kennst du ja – Widersprüche schreiben gehören zu unserer Spezialität bei Ämtern und Kassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet – lass dich bitte nicht abwimmeln. Ansonsten informiere dich, ob dir der VDK helfen kann, um deinen Anspruch durchzusetzen. (Mein persönlicher Tipp, keine Werbung)

Natürlich musst du erstmal in Vorleistung gehen, doch deine Krankenversicherung zahlt einen Teil deiner Stromkosten entweder über einen Pauschalbetrag oder erstattet den genauen Verbrauch. Bis zu 4 Jahre rückwirkend kannst du von diesem gesetzlichen Anspruch profitieren. Dazu reichst du einen Antrag ein zusammen mit einer Rezeptverordnung für das Stromverbrauchende Hilfsgerät von deinem Arzt. ⇒ Jede Krankenkasse hat andere Vorgaben, deswegen rufe deinen Sachberater an. Vielleicht musst du einen formlosen Brief schreiben oder es gibt ein Formular

Private Krankenkassen erstatten Energiekosten für elektrische Hilfsmittel nicht immer, deswegen nachfragen. Kostet dich nur ein Anruf, Strom kostet mehr.

Hinweis: Hast du dir dein Hilfsmittel selbst gekauft, dann hast du keinen Anspruch auf Erstattung der Stromkosten von elektrischen Hilfsmitteln.

 

Eine kleine Auswahl an elektrischen Hilfsmitteln

Keine Angst — viele der aufgezählten Hilfsgeräte brauchst du vielleicht niemals, aber es ist doch gut zu wissen, wo du Tipps und Informationen nachlesen kannst.

Scheu dich nicht nachzufragen, denn bei mehreren elektrischen Geräten kommt ein Sümmchen zusammen!

Folgende Geräte und Hilfsmittel kannst du einen Antrag auf Erstattung der Stromkosten beantragen:

  • Elektrorollstühle
  • Elektromobile
  • Beatmungsgeräte
  • E-Scooter
  • Hausnotrufsysteme
  • Hilfsantriebe für Rollstühle
  • Wechseldruckmatratzen
  • Motomed
  • … und vieles mehr!

 

Nach dem Formular oder formlosen Brief kommt der Nachweis

Zahlt dir deine Krankenkasse eine Pauschale für den Stromverbrauch deines elektrischen Hilfsmittels, dann reicht oft die Rezeptverordnung von deinem Arzt. Doch du musst einen formlosen Brief schreiben oder ein Formular ausfüllen. Oft ist eine ungefähre Einschätzung der Energiekosten anzugeben. Echt schwierig, wenn man körperlich eingeschränkt ist oder mit kognitiven Störungen zu tun hat. Ich hoffe, dir kann jemand bei diesem Schreibkram helfen. Ansonsten hier einmal ein Anschreiben von mir: Antrag auf Stromkosten-Erstattung

Vielleicht hilft dir, wenn du dir folgende Fragen zur Ermittlung deiner Stromkosten stellst:

  1. Wie viele Stunden hast du dein elektrisches Hilfsmittel in Gebrauch? Mach dir eine Liste und trage täglich die Zeit ein.
  2. Wichtig zu wissen, wie viel Watt verbrauchen deine Geräte? Du findest den Hinweis in der Betriebsanleitung oder auf einem Etikett direkt am Hilfsmittel. Schau nach der Einheit kWh (Kilowatt pro Stunde).
  3. Addiere die Tage zusammen, die du dein Gerät in Betrieb nimmst.
  4. Du solltest auch wissen, was du für ein KW Strom bezahlst. Diesen Betrag findest du auf deiner Stromrechnung oder erkundige dich bei deinem Stromanbieter.
  5. Am besten du führst eine Liste pro elektrischem Hilfsmittel. Beim Einreichen deiner Energiekosten bei der Krankenkasse lege die jährliche Stromrechnung dazu.

 

 

Nun bist du dran — verschenke kein Geld mehr und beantrage deine Stromkosten von elektrischen Hilfsmitteln — rückwirkend 4 Jahre noch möglich!

Lass gerne einen Kommentar da, ob du bereits Energiekosten abrechnest oder einen Tipp für die Community hast.

Herzlichst

Deine

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4 Kommentare

  • Antworten Annette Dr. Pitzer 24. November 2021 at 08:28

    Liebe Caro,
    das gebe ich gerne an meine Patienten weiter, danke!
    Alles Liebe
    Annette

  • Antworten Heike Goldmann 19. November 2021 at 12:11

    Hallo caro….Vielen Dank fuer die info..dass habe ich nicht gewusst…..wenn ich im nächsten Jahr mein scooter bekomme….weiss ich wenigstens dass diestromreduziert Erden koennen.

    Jetzt bin 8ch gerade noch am streiten dass mir die Hausverwaltung ein en unterstellplatz, abstell Platz anbietet. Hast du vielleicht eine Idee o. Info fuer mich….wie ich dass schaffen kann.mfg
    Gruss heike

    • Antworten frauenpowertrotzms 19. November 2021 at 21:40

      Hallo Heike,
      danke für deinen Kommentar. Speichere ihn dir einfach ab.
      Das mit dem Stellplatz wird schwierig werden, da die Hausverwaltung nicht dazu verpflichtet ist. Aber kannst du nicht mit deinem Vermieter sprechen und der wendet sich dann an die Hausverwaltung. Wäre der bessere Weg. Ein Tipp noch : in jeder Stadt gibt es mindestens einen Schwerbehindeetenbeauftragten. Frag mal da nach wenn dein Vermieter nicht einlenkt.
      LG Caro

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